Hublot

MENSCHENRECHTSPOLITIK

Die Maison HUBLOT stellt sicher, dass bei der Ausübung ihrer Aktivitäten die Rechte des Einzelnen respektiert und die kontinuierliche Verbesserung der öffentlichen und sozialen Gesundheitsbedingungen gefördert werden, die für die Entwicklung und den Schutz der Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung sind.

Das Unternehmen verpflichtet sich zur Wachsamkeit bei der Erkennung potenzieller negativer Folgen, die sich direkt oder indirekt aus seinen Aktivitäten für die Gesellschaft ergeben, um diesen Folgen vorzubeugen oder sie, falls erforderlich, zu beheben.

HUBLOT respektiert und fördert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und hält sich an die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen sowie an die Grundsätze der Vereinten Nationen zur Stärkung der Rolle der Frau. Innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützt die Maison HUBLOT die in diesen Dokumenten vorgebrachten Werte, Freiheiten und Grundrechte.

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HUBLOT verurteilt alle Menschenrechtsverletzungen und berücksichtigt umfassend:

  • das Verbot von Kinderarbeit: Die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren ist streng verboten, insbesondere die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, wie sie in der IAO-Konvention 182 definiert sind. In Ländern, in denen die örtliche Gesetzgebung ein höheres Mindestalter für Kinderarbeit festlegt oder in denen das Alter für den Abschluss der Schulpflicht über 16 Jahre beträgt, gilt dieses höhere Alter. Jede Arbeit, die die körperliche, geistige oder sittliche Gesundheit, die Sicherheit oder die Moral von Kindern gefährden kann, darf nicht von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden.
  • das Verbot von Zwangsarbeit: Jegliche Form von Zwangsarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 29, Sklaverei, Leibeigenschaft oder Menschenhandel sowie die Vorenthaltung von Löhnen und Gehältern, obligatorische Überstunden, die Einbehaltung von Ausweispapieren oder Arbeitserlaubnissen oder die Aufforderung an Arbeitnehmende, eine Anzahlung zu leisten, sowie jede andere Form von Zwang sind strengstens verboten. Alle Arbeitnehmenden haben das Recht, ihren Arbeitsplatz nach Belieben anzunehmen oder zu verlassen.
  • das Verbot von Belästigung und Missbrauch: Wir behandeln unsere Mitarbeitenden, Auftragnehmer und die lokalen Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, mit Respekt und Würde. Wir tolerieren oder praktizieren keine Form von körperlicher Züchtigung, körperlicher, sexueller, verbaler oder psychologischer Belästigung, Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder irgendeine andere Form von Missbrauch.
  • das Verbot von Diskriminierung: Wir behandeln alle Mitarbeitenden fair und gleich. Wir diskriminieren in keiner Weise – insbesondere nicht bei der Entlohnung, der Einstellung, dem Zugang zu Schulungen, der Beförderung, dem Mutterschaftsurlaub oder der Entlassung – aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der politischen Zugehörigkeit, der Gewerkschaftszugehörigkeit, der Nationalität, der Geschlechtsidentität, des Migrantenstatus oder der sozialen Herkunft.
  • die Vereinigungsfreiheit: Wir respektieren und erkennen das Recht der Mitarbeitenden an, ohne Sanktionen, Diskriminierung oder Belästigung Kollektivverhandlungen zu führen und Gewerkschaftsorganisationen ihrer Wahl zu gründen oder diesen beizutreten.

Die Maison HUBLOT legt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eine beispielhafte soziale Verantwortung an den Tag: Verbot von illegaler, undokumentierter und nicht angemeldeter Arbeit: Wir halten alle geltenden Vorschriften ein, um illegale, undokumentierte und nicht angemeldete Arbeit zu verhindern.

  • Löhne und Sozialleistungen: Wir zahlen die Löhne regelmäßig und mindestens einmal im Monat, vergüten Überstunden zum gesetzlichen Satz und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen an Sozialleistungen für Arbeitnehmende. Wenn es in dem betreffenden Land keinen gesetzlichen Mindestlohn oder Überstundenzuschlag gibt, stellen wir sicher, dass die Löhne mindestens dem durchschnittlichen Mindestlohn in der entsprechenden Branche entsprechen und dass die Überstundenvergütung mindestens dem üblichen Stundenlohn entspricht. Lohnabzüge dürfen nicht als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden. Wir garantieren, dass alle Arbeitnehmenden in den Genuss der Leistungen kommen, die in einem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer anderen anwendbaren individuellen oder kollektiv ausgehandelten Vereinbarung festgelegt wurden.
  • Arbeitszeiten: Wir halten uns an alle geltenden lokalen Gesetze und Vorschriften zu den Arbeitszeiten, die unter keinen Umständen die von international anerkannten Standards wie der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Höchstwerte überschreiten dürfen. Wir schreiben keine übermäßigen Überstunden vor. Die Gesamtzahl der pro Woche geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich Überstunden, darf die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Urlaubstagen und müssen über mindestens einen freien Tag in jedem Siebentageszeitraum verfügen.
  • Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit: Wir stellen unseren Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zur Verfügung, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden, die durch ihre Arbeit verursacht werden, damit zusammenhängen oder sich daraus ergeben können, auch auf Geschäftsreisen. Wir setzen Verfahren und Schulungen ein, um Gefahren, die ein Risiko für die Gesundheit, Hygiene und Sicherheit unserer Mitarbeitenden darstellen, so weit wie möglich zu erkennen, zu vermeiden und einzuschränken. Diese Maßnahmen müssen mit allen relevanten lokalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.

HUBLOT führt Stakeholder-Audits durch, um Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten effizienter zu erkennen, zu bewerten und vorauszusehen und um eine gründliche Kenntnis der eigenen Partner zu gewährleisten. Diese Verfahren ermöglichen dem Unternehmen, zu überprüfen, ob die Leistungen seiner Partner seinen Anforderungen entsprechen und mit den bewährten Praktiken übereinstimmen, insbesondere in Bezug auf Ethik, soziale und ökologische Fragen und die Achtung der Menschenrechte. Durch diese Prüfungen kann HUBLOT den eigenen Partnern auch bei der Umsetzung und Anwendung bewährter Praktiken helfen, um kleinere Abweichungen zu beheben. Diese Maßnahmen und deren Einhaltung sind in den Vereinbarungen zwischen HUBLOT und den Partnern des Unternehmens festgelegt.

 

Ricardo GUADALUPE

CEO